Solaranlagen auf Kulturdenkmalen –Online-Veranstaltung der SAENA
Am 23. Juli 2025 veranstaltete die Sächsische Energieagentur GmbH (SAENA) eine Online-Veranstaltung zum Thema »Photovoltaikanlagen auf Denkmälern - rechtliche Grundlagen und technische Lösungen«
Am 23. Juli 2025 veranstaltete die Sächsische Energieagentur GmbH (SAENA) eine Online-Veranstaltung zum Thema »Photovoltaikanlagen auf Denkmälern - rechtliche Grundlagen und technische Lösungen«. Experten aus den Bereichen Denkmalpflege, Recht und Technik erläuterten die Möglichkeiten und Grenzen der Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Die Veranstaltung richtete sich an Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude, WEG-Verwalter, Mitarbeitende der Wohnungswirtschaft sowie Vertreter von Kommunen und Behörden.
Der Sächsische Landeskonservator Alf Furkert war als Experte aus dem Bereich Denkmalpflege eingeladen. Er hielt einen Vortrag mit dem Titel »Photovoltaik und Denkmalschutz - Zukunft gemeinsam gestalten« und gab einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben der Denkmalpflege. Die Notwendigkeit, verstärkt regenerative Energien zu nutzen, hat Auswirkungen auf das Bild sächsischer Städte, Dörfer und Landschaften. Auch das Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen wird davon berührt, etwa wenn Solaranlagen auf Denkmaldächern errichtet werden. Seit Jahrzehnten beraten die Denkmalbehörden Eigentümer zum Thema Solarenergie und Denkmalschutz und genehmigen Solaranlagen auf Kulturdenkmalen. Furkert zeigte zahlreiche Beispiele aus Sachsen, wie und unter welchen Voraussetzungen Solaranlagen auf Kulturdenkmalen möglich sind.
Nicht immer kann die gewünschte Solaranlage auf einem Kulturdenkmal installiert werden, weil einige Denkmale von herausragender geschichtlicher, künstlerischer, historischer, wissenschaftlicher, landschaftsgestaltender oder städtebaulicher Bedeutung sind. Dies wirft die Frage auf, ob die Gewinnung solarer Energie zwingend am Denkmal selbst erfolgen muss. Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen sieht in der Anrechenbarkeit extern erzeugter regenerativer Energie auf das Kulturdenkmal im Rahmen einer Energiebilanzierung eine schnell erreichbare und wirksame Lösung. In denkmalgeschützten Siedlungsanlagen haben die Denkmalwerte Vorrang, um das Gesamtbild zu erhalten. Für die Gartenstadt Hellerau Dresden hat die Stadt Dresden eine Handreichung »Denkmalschutz und Solarenergie« erarbeitet. In dem Modellvorhaben werden die Grundlagen und denkmalfachlichen Beurteilungskriterien in den verschiedenen Zonen der Gartenstadt Hellerau erläutert und Möglichkeiten für Genehmigungen sowie gelungene Beispiele aufgezeigt. Freie Flachdachflächen außerhalb der Gartenstadt, wie auf den Bestandsgebäuden der Deutschen Werkstätten, Logistik-Hallen und Supermärkten, bieten bei entsprechender statischer Eignung zahlreiche Möglichkeiten zur Installation von Solaranlagen. So können Denkmalwerte bewahrt und gleichzeitig die Erzeugung solarer Energie ermöglicht werden.
Experten der SAENA präsentierten anschließend aktuelle technische Lösungsansätze zur Integration von Photovoltaik-Anlagen auf und an historischen Bauwerken. Rund 100 Teilnehmer nahmen an der Veranstaltung teil und nutzten die Gelegenheit für Fragen und Diskussionen.
Weitere Informationen unter:
Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen - Handreichungen des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen, 2023