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Fachgebiete und Aufgaben

Aufgaben

Beratungen mit Denkmalpflegern, Restauratoren und Eigentümern vor Ort am Denkmal wie hier im Großen Garten Dresden
Beratungen mit Denkmalpflegern, Restauratoren und Eigentümern vor Ort am Denkmal wie hier im Großen Garten Dresden  © Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Landesamtes für Denkmalpflege ist das Sächsische Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) von 1993, dessen ursprüngliche Fassung der Sächsische Landtag einstimmig beschlossen hatte. Zuletzt wurde es am 2. August 2019 geändert.

Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen, auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken und diese zu erfassen und wissenschaftlich zu erforschen. (§ 1 Abs. 1 SächsDSchG). Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen wirkt daran (neben dem Landesamt für Archäologie) als Fachbehörde mit.

Zu den zentralen Aufgaben des Landesamtes zählen:

  • die Erfassung und Erforschung von Kulturdenkmalen,
  • die fachliche Betreuung und Dokumentation von Maßnahmen an Kulturdenkmalen,
  • die Pflege und Verwaltung seiner Sammlungen und
  • die Bewilligung von Fördermitteln.

Nach § 8 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes haben die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen die Pflicht, diese pfleglich zu behandeln, im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen. Das Landesamt berät vor Ort Eigentümer, Bauherren, Planer, Handwerker und andere Partner. Es trägt dazu bei, denkmal- und kostenverträgliche Lösungen zur Erhaltung des Kulturdenkmals zu finden. Dabei werden auch die Grenzen der Zumutbarkeit für den Eigentümer berücksichtigt. Starre Handlungskonzepte gibt es in der Denkmalpflege nicht. Die Arbeit am Kulturdenkmal ist stets eine individuelle, auf die jeweilige Situation und die gegebenen Handlungsspielräume des Eigentümers und mit Augenmaß abzustimmende Aufgabe.

Fachgebiete

Seinen Aufgaben gemäß gliedert es sich in die Fachgebiete:

Gebietsdenkmalpflege
Restaurierung
Inventarisation/Erfassung
Sammlungen
Denkmalförderung

Das Landesamt leistet Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu Theorie, Methode und Technologie der Denkmalpflege und beteiligt sich an der Aus- und Weiterbildung auf diesem Gebiet.

 

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