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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was ist ein Denkmal?

Nach § 2 Absatz 1 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) sind Kulturdenkmale »von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.«

Das Spektrum der auf dieser Grundlage erkannten Denkmale ist sehr groß und reicht beispielswiese von Kirchen, Schlössern und Herrenhäusern über Bürgerhäuser, Rathäuser, Gerichtsgebäude und ländliche Bauten bis hin zu Bahnhöfen, Fabrikgebäuden, Brücken und Parkanlagen. In Sachsen gilt – wie inzwischen in den meisten Bundesländern – das nachrichtliche Listensystem, d. h. sobald der Denkmalwert im oben genannten Sinn erkannt ist, genießt das Objekt den gesetzlichen Schutz – unabhängig davon, ob es in die Denkmalliste eingetragen ist.

Was bedeutet der Denkmalstatus für den Denkmaleigentümer?

Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese pfleglich zu behandeln, im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen. Der Freistaat Sachsen trägt hierzu durch Zuschüsse nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei.

Sollen Substanz oder Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals verändert werden, bedarf dies einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung, die bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Es hat sich bewährt, möglichst frühzeitig mit deren Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen, um die Maßnahmen abzustimmen und auf diese Weise Mehrfachplanungen zu vermeiden.

Wo und wie bekommt der Denkmaleigentümer eine direkte oder indirekte Förderung für sein Denkmal?

Ansprechpartner sind die unteren Denkmalschutzbehörden bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Folgende kreisangehörige Städte verfügen über eine eigene Denkmalschutzbehörde und können unmittelbar angesprochen werden: Freiberg, Görlitz, Hoyerswerda, Pirna, Plauen und Zwickau. Sie beraten nicht nur zu »direkten« Förderung, sondern auch zur indirekten Unterstützung in Form von steuerlichen Vergünstigungen.

Wo und wie bekommt der Denkmaleigentümer verbindliche Fachinformationen und Beratung für eine denkmalgerechte Pflege und Instandsetzung seines Denkmals?

Für alle fachlichen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind in Sachsen zwei Fachbehörden zuständig: das Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für Archäologie, die die Eigentümer, deren Planer und Firmen gemeinsam mit den unteren Denkmalschutzbehörden beraten und begleiten. Denkmalpflege und Denkmalschutz sind Aufgaben im Interesse der Öffentlichkeit, die am besten gelingen, wenn man sie gemeinsam bewältigt.

Aus praktischen Gründen sind erster Ansprechpartner für Denkmaleigentümer die unteren Denkmalschutzbehörden bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Folgende kreisangehörige Städte verfügen über eine eigene Denkmalschutzbehörde und können unmittelbar angesprochen werden: Freiberg, Görlitz, Hoyerswerda, Pirna, Plauen und Zwickau. Die unteren Denkmalschutzbehörden beziehen das Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für Archäologie ein.

Für alle, die Fragen zu einem Denkmal haben oder sich für einen Kauf interessieren, die Orientierung suchen oder sich für Denkmale interessieren und Unterstützung suchen, bietet auch das Denkmalnetz Sachsen erste Orientierungsberatungen an. 

Wo kann man ein Denkmal kaufen oder verkaufen?

Es gibt derzeit keine zentrale Denkmalbörse.
Zum Verkauf von Umgebindehäusern in der Oberlausitz hat die Stiftung Umgebindehaus eine Immobilienbörse eingerichtet.
Das Denkmalnetz Sachsen bietet eine Plattform für zum Verkauf stehende Denkmale an.

Für weitere und detailliertere Informationen kontaktieren Sie bitte das die Denkmalfachbehörden (Landesamt für Denkmalpflege Sachsen bzw. das Landesamt für Archäologie Sachsen) oder die Denkmalschutzbehörden in Sachsen.

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