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Gebietsdenkmalpflege

Schloss Wurzen

(© LfDS)

Die Gebietsdenkmalpflege in den Direktionsbezirken Dresden, Leipzig und Chemnitz  setzt die gesetzlich definierten Ziele der Erhaltung und der Pflege von Kulturdenkmalen in die Praxis um. Das geschieht vor allem durch fachliche Beratung von Denkmaleigentümern und entsprechende Stellungnahmen in den Genehmigungsverfahren.
Neben den für die Kreise zuständigen Gebietsreferenten stehen zusätzlich landesweit verfügbare Experten für die Spezialgebiete Bauforschung, Gartendenkmalpflege, Städtebau, Technische Denkmale, Volksbauweise und Orgeldenkmalpflege zur Verfügung.

Dresden, Palais im Großen Garten

(© LfDS)

Grundlage der Arbeit ist § 4 Abs. 2 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG). In Verbindung mit der Genehmigungspflicht für alle Maßnahmen an einem Kulturdenkmal (§ 12) wird die Art der Einbeziehung der Fachbehörde geregelt. Die unteren Denkmalschutzbehörden entscheiden im Einvernehmen mit dem Landesamt. Gesprächs- und Verhandlungspartner sind neben den Denkmaleigentümern vor allem Architekten, Garten- und Landschaftsplaner, Ingenieurbüros, Handwerker, Restauratoren, Gutachter und Sachverständige. Die ehrenamtlich Beauftragten für Denkmalpflege bringen ihre Orts- und Sachkenntnisse ein. Mitarbeiter anderer Behörden oder der Staatsbetriebe, insbesondere des Sächsischen Immobilien- und Baumanagements und des Staatsbetriebs Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen, vertreten die Interessen des Freistaates Sachsen. Traditionelle Partner des Landesamtes sind darüber hinaus die Baupflegebüros der Kirchen.

Chemnitz, Villa Esche, Fassade zur Parkstraße

(© LfDS)

Die Aufgabe der Gebietsdenkmalpflege besteht wesentlich darin, die originale Bausubstanz eines Objektes als Träger des Denkmalwertes vor unsachgemäßen Eingriffen zu schützen, ohne die Eigentümer in ihren Nutzungsrechten unzulässig stark einzuschränken und finanziell über die Maßen zu belasten. Im Regelfall wird ein zeitgemäßer Ausbau der Kulturdenkmale angestrebt, der empfohlenen Normen und gesetzlichen Regelungen ebenso entsprechen soll wie heutigen Komfort- und Schönheitsansprüchen. Mit diplomatischem Geschick und Überzeugungskraft werden die fachlichen Belange in den Beratungen vertreten und mit den Forderungen der Bauordnung, des Brand- und Arbeitsschutzes, der Energieeinsparungsverordnung und den Gewährleistungspflichten in Einklang gebracht. Je früher der Kontakt zum Gebietsreferenten gesucht wird, desto besser lassen sich fachliche Vorgaben in die Projektierung einarbeiten.

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Ansprechpartner Abteilung II

Abteilungsleiter II

Dr. Tobias Michael Wolf

Sekretariat

Simone Meile

Denkmalschutzbehörden

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